Viele Ihrer Fragen können mit Sicherheit in den einzelnen Bereichen unserer Website beantwortet werden. Trotzdem bleiben manchmal noch Fragen offen.

An dieser Stelle haben wir versucht ein paar wissenswerte Informationen im Rahmen einer Fragen- und Antwortliste (FAQ) aufzuführen. Klicken Sie dazu einfach auf die für Sie interessanten Fragen.

Verein

Der Verein fungiert als Träger der Montessori-Einrichtungen in Dietzenbach. Er ist damit sowohl Arbeitgeber für unsere LehrerInnen und ErzieherInnen als auch Mieter oder Käufer von Immobilien und zuständig für alle Themen, die administrativ rund um die Schule und das Kinderhaus abzuwickeln sind. Die inhaltlichen Themen für Schule und Kinderhaus werden gemäß Satzung von den Schulleitungsteam, bzw. der Kinderhausleitung bestimmt.

Stellvertretend für ihre Kinder werden die Eltern Mitglied der Vereins. Da jedes Mitglied eine Stimme in der Mitgliederversammlung hat und der Verein Alleinerziehende nicht schlechter stellen möchte als Familien in denen beide Eltern präsent sind, zahlt jede Familie nur einen Beitrag und hat eine Stimme bei der Mitgliederversammlung. Auch getrennt lebende Paare und unverheiratete Eltern haben zusammen eine Stimme.

Analog zu Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen bestimmt die Mitgliederversammlung unseres Vereins alle maßgeblichen Belange des Vereins und legt die grundsätzlichen Parameter für die Ausrichtung der Arbeit des Vorstands fest. Da wir aber mit Schule und Kinderhaus zwei Einrichtungen betreiben, die auf täglicher Basis handlungsfähig sein müssen, sind dem Vorstand in den Fragen der täglichen Arbeit weitgehende Handlungsspielräume per Satzung gegeben. Die genauen Pflichten und Rechte der Mitglieder und der einzelnen Gremien des Vereins gehen aus der Satzung hervor. Diese können Sie in der Infothek herunterladen.

Vereinsmitglieder zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 90,- Euro. Weiterhin sind wir auf die aktive Beteiligung der Eltern angewiesen. Daher wurde in der Mitglieder­versammlung 2009 festgelegt, dass Familien jährlich 40 unentgeltliche Arbeitsstunden für den Verein erbringen, sobald sie im jeweiligen Geschäftsjahr ihr Kind in einer der Einrichtungen untergebracht haben. Diese können durch handwerkliche Arbeiten an Schule und Kinderhaus, durch Mitarbeit im und rund um den Unterricht/die Betreuung oder durch sonstige Unterstützung (wie Vorstandsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit etc.) erbracht werden.

Eltern, die diese Arbeitsstunden nicht erbringen können oder wollen, verpflichten sich aktuell zu Ausgleichszahlungen von 40.- Euro je nicht erbrachter Stunde an den Verein. Die genauen Pflichten und Rechte der Mitglieder und der einzelnen Gremien des Vereins gehen aus der Satzung hervor. Diese können Sie in der Infothek herunterladen.

Befinden sich zum 31.07. des jeweiligen Jahres mehr als 40 Arbeitsstunden auf dem jeweiligen Stundenkonto, so werden bis zu 10 Stunden von diesem in das folgende Geschäftsjahr direkt übertragen. Alle darüber hinausgehenden Stunden werden zu einem Viertel übertragen. In der Summe sind so aber maximal 40 Stunden „Übertrag“ möglich.

Haben Sie also 70 Stunden in einem Jahr an Arbeitsleitungen erbracht, so müssen Sie im Folgejahr nur noch 25 Arbeitsstunden erbringen. 40 Stunden waren pflichtgemäß zu erbringen. Von den verbliebenen 30 Stunden werden 10 direkt übernommen und von den 20 weiteren Stunden ein Viertel (20/4 = 5 Stunden). Sie hätten also 15 Stunden schon im „Übertrag“.

Kinderhaus

Wir bieten zurzeit folgende Betreuungszeiten an:

Kindergartengruppen (Ü3)

  • Montag – Freitag von 7:30 – 12:30 Uhr oder
  • Montag – Freitag von 7:30 – 15:00 Uhr oder
  • Montag – Freitag von 7:30 – 16:30 Uhr.

Krabbelgruppe (U3)

  • Montag – Freitag von 7:30 – 15:00 Uhr

Ja und nein. Zum Zeitpunkt der Anmeldung Ihres Kindes ist es noch nicht notwendig, Mitglied im Verein zu sein. Bei verbindlichem Abschluss des Betreuungsvertrages wird die Mitgliedschaft dann erforderlich. Um die Mitglieder finanziell nicht schlechter zu stellen als Interessenten, die noch nicht Mitglied geworden sind, wird für Nicht-Mitglieder eine etwas höhere Anmeldegebühr (160 Euro) erhoben.

Sollten Sie noch nicht Mitglied sein, müssen Sie zudem bei Abschluss des Betreuungsvertrages eine Mitgliedschaft mit den damit verbundenen Kosten und Pflichten eingehen. Die Kosten für die Mitgliedschaft sind unabhängig von den dann bereits bezahlten 160 Euro zu verstehen.

Mit der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 100 Euro fällig. Die Anmeldung wird erst wirksam mit der Erfüllung beider Bedingungen – Anmeldebogen einreichen und Bezahlung der Anmeldegebühr.

Ja, diese beträgt 300 Euro und fällt einmalig bei Eintritt des Kindes an.

Die aktuellen Zahlen entnehmen Sie bitte dem Dokument Kinderhaus Gebührenübersicht.

Zur Anschubfinanzierung, zum Beispiel für die Erstausstattung sowie notwendige Investitionen, ist der Verein auf Darlehen aus der Elternschaft (sowohl von Schul- als auch von Kinderhauseltern) angewiesen. Die Eltern stellen daher dem Verein ein direktes und zinsfreies Darlehen in Höhe von 1.500 Euro für die Laufzeit des Betreuungsvertrags (üblicherweise drei Jahre) zur Verfügung. Das Darlehen wird planmäßig nach dem Ablauf der regulären Kinderhauszeit zurückgezahlt.

Des Weiteren gewähren die „Kinderhauseltern“ dem Verein eine Bürgschaft in Höhe von 1.500 Euro. Die Bürgschaft wird in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Langen-Seligenstadt erfüllt und kann als direkte Bürgschaft oder durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages auf ein verzinstes Konto realisiert werden. Die Bürgschaft bleibt so lange bestehen, bis sie von einer anderen Person übernommen wird oder der Verein die durch die Bürgschaft gedeckten Schulden zurückgezahlt hat. Da wir derzeit mit dem Weggang eines Kindes einen neuen Platz vergeben können, wird in der Regel die Bürgschaft und der Kredit von den Eltern dieses neuen Platzes zeitnah abgelöst.

Nach Auskunft von Steuerberatern und dem Finanzamt sind grundsätzlich die Kosten für eine schulische Ausbildung zu 30% steuerlich abzugsfähig sowie für reine Betreuung (z.B. Kinderhaus) zu 66,67% (bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro jährlich).

Daneben ist eine Gehaltsumwandlung im Zuge einer Gehaltserhöhung möglich, so dass dieses Modell sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber steuerlich vorteilhaft sein kann, da diese Zahlungen dann sozialversicherungsfrei sind. (Siehe hierzu den nächstenPunkt „Kinderhausgeld als Gehalt“) Bitte klären Sie Ihre persönliche Situation in Bezug auf eine eventuelle Gehaltsumwandlung mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Arbeitgeber ab.

Die Übernahme vom Kinderhausgeld durch den Arbeitgeber (z.B. anstelle einer Lohnerhöhung) ist steuerlich für beide Seiten ein Vorteil, welchen Sie bei Ihrer nächsten Gehaltsverhandlung ins Spiel bringen können. Die Übernahme der Kosten vom Kinderhausgeld durch den Arbeitgeber sind steuer- und sozialabgabenfrei. Dies gilt bis zur Einschulung des Kindes.

Bei der Umwandlung von Gehalt ist zu beachten, dass dieses nicht rückwirkend möglich ist. Nur eine tatsächliche Erhöhung oder eine Festlegung im Zuge eines neuen Vertrages kann zur Zahlung des Kinderhausgeldes gewandelt werden. Der Arbeitgeber spart mit dieser Vorgehensweise die Sozialabgaben für die gezahlte Summe.

Die Gruppenstärke des Montessori-Kinderhauses liegt im Moment bei ca. 20 Kindern zwischen 3 und 6 Jahren. In der U3-Gruppe werden 10 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren betreut

Schule

Montessori-Schulen unterscheiden sich von staatlichen Schulen (Regelschulen) durch ihren Weg, die Ziele der Lehr- und Rahmenpläne des Landes unter Berücksichtigung der Unterrichtsprinzipien und mit Hilfe der Unterrichtsmaterialien Maria Montessoris zu erreichen. In differenzierenden Unterrichtsformen werden den Kindern Mitbestimmung bei der Arbeitswahl, Partnerwahl, Zeit- und Bewegungsfreiheit zugestanden.

Die Bildung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes ist vorrangiges Erziehungsziel. Deswegen werden „Erziehung zur Selbstständigkeit“ und „Erziehung zum eigenverantwortlichen Handeln“ besonders ernst genommen.

Die Montessori-Pädagogik orientiert sich unmittelbar am Kind und berücksichtigt konsequent seine Bedürfnisse und seine individuelle Entwicklung. Sie ist kindgemäß, indem sie den verschiedenen Lernvoraussetzungen Rechnung trägt durch:

  • Individuelles Lerntempo
  • Individuell bemessene Lernschritte
  • Entsprechende Wiederholungsmöglichkeiten
  • Freie Wahl der Arbeit und Arbeitspartner
  • Differenzierung in der Aufgabenstellung
  • Unterschiedliche Sozialformen und
  • Verwendung unterschiedlicher Sozialformen.
Sie fördert durch jahrgangsübergreifende Arbeit die gegenseitige Hilfe und nicht das Konkurrenzdenken. Sie erzieht zur Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung. Weitere Details können Sie den Seiten der Montessori-Pädagogik entnehmen.

Pädagogisches Konzept

Die Erfahrung unseres Lehrpersonals an anderen Montessori-Schulen ergab, dass Schülerinnen und Schüler von Montessori-Schulen meist keine Probleme an weiterführenden Schulen haben. Im Gegenteil: Sie zeigten eine größere Selbstständigkeit und eine höhere Lern-Zuversicht. Die Schülerinnen und Schüler haben nicht nur die vom Lernplan geforderten, sondern darüber hinaus viele zusätzliche Kenntnisse erworben. Sie sind mit vielen Unterrichtsformen vertraut.

Schülerinnen und Schüler einer Montessori-Schule haben gelernt zu lernen und sind meist gerade im Bereich Sprache den Kindern ihrer Jahrgangsstufe aus den Regelschulen voraus. Einige sensible Kinder können im emotionalen Bereich Umstellungsschwierigkeiten haben, da sie die an der Montessori-Schule gewohnte Atmosphäre des persönlichen Vertrauens zwischen Lehrern und Schülern wahrscheinlich nicht an jeder weiterführenden Schule in gleicher Weise wiederfinden werden.

Die Lehrer beobachten das Verhalten der Schülerinnen und Schüler jeden Tag sehr intensiv. In der Regel treibt die Neugier und der Nachahmungseffekt jedes Kind dazu, sich von ganz allein auch mit anderen Themen zu beschäftigen. Sollte dies wirklich einmal nicht der Fall sein, so werden die LehrerInnen geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Kind auch für andere, bis dahin „verschmähte“ Themenbereiche zu begeistern.

Durch die frühere Arbeit an Regelschulen ist unserem Lehrerpersonal der Rahmenplan vertraut und die LehrerInnen können sehr gut einschätzen, welche Lerninhalte zum Erreichen eines Klassenziels bzw. zum Abschluss der Grundschule erforderlich sind. Hierbei werden die Klassenstufen 1 und 2 sowie 3 und 4 jeweils als eine Einheit gesehen.

Ab Klasse 1 wird Englisch für alle angeboten. Des Weiteren wird das Sprachenangebot in der Grundstufe und der Orientierungsstufe um die Sprachen Französisch und Spanisch erweitert. So erhält jede Gruppe einmal in der Woche Frühfranzösisch oder Frühspanisch. Pro Gruppe gibt es eine Fremdsprache ein Halbjahr lang und zum zweiten Halbjahr wird gewechselt.

Sollte ihr Kind also im ersten Halbjahr Französisch lernen, so darf es im zweiten Halbjahr in den Spanischunterricht schnuppern. Spielerisch haben die Kinder so die Möglichkeit, die Fremdsprachen kennenzulernen. Dadurch fällt die Wahl der verpflichtenden zweiten Fremdsprache ab Klasse 6 leichter.

Rahmenbedingungen

Sollte Ihr Kind an der Freien Montessori-Schule Dietzenbach aufgenommen werden, erhält die Regelschule ein Schreiben von uns über die positive Aufnahme des Kindes. Das Kind ist damit von der staatlichen Regelschule abgemeldet.

Jede Regelschule ist verpflichtet, die Kinder am Wohnort der Schule in dieser aufzunehmen.

Es gibt mehrmals im Jahr besondere Termine, die durch die Verwaltung bekannt gegeben werden, in denen Eltern im Rahmen „des gläsernen Klassenzimmers“ einen Vormittag während der Freiarbeit im Unterricht hospitieren können.

Für die Beschaffung der Montessori-Lernmaterialien sowie der laufenden Verbrauchsmaterialen (Hefte, Mappen, Papier, Stifte, Mal- und Zeichenutensilien etc.) wird ein Materialgeld fällig. Weitere Besorgungen von Seiten der Eltern sind dann nicht mehr notwendig. Genaue Angaben sind in der Gebührenübersicht der Schule abgebildet.