Die Anmeldung erfolgt mit einem schriftlichen Antrag (Anmeldebogen für das Montessori-Kinderhaus in der Infothek) und einem sogenannten Motivations­­­­schreiben der Erziehungs­berechtigten. Im Motivations­­­schreiben berichten die Eltern in Kurzform von ihrem Kind und von ihrer Motivation, ein Montessori-Kinderhaus für ihr Kind zu wählen.

Der Besuch einer Infoveranstaltung wird Voraussetzung, um in den Aufnahmeprozess aufgenommen zu werden.

Während des Aufnahmeprozesses nehmen die Eltern verpflichtend an einem Montessori-Abend ihrer Wahl teil. Spätestens in dem Monat vor der Aufnahme.

Die Anmeldung muss bis zum 1. Januar des Jahres im Kinderhaus eingegangen sein, in dem das Kind aufgenommen werden soll.

Aufnahmekriterien

Die Leitung des Hauses bespricht mit ihrer Stell­­ver­tretung, welche Kinder unter Berück­­sichtigung der Aufnahme­­­kriterien in die jeweiligen Gruppen aufgenommen werden.

Aufnahme­kriterien für eine ausgewogene Gruppenstruktur sind:

  • Geschwisterkinder
  • Alter
  • Geschlecht
  • Kinder mit Behinderungen
  • Geschwisterkinder bereits auf dem Campus
  • altersgemischte Gruppen
  • Mädchen und Jungen ausgewogen
  • unter Einhaltung gesetzlicher Auflagen

Vor der Entscheidung über eine Gruppen­­aufnahme wird ein persönliches Kennenlern­­gespräch mit den Eltern und ihrem Kind im Kinderhaus geführt.

Gruppenaufnahme

Nach Entscheidung über die Gruppen­­aufnahme bekommen die entsprechenden Eltern im März den Vertrag mit Bekanntgabe des Aufnahme­­datums per Post zugeschickt bzw. bei negativer Entscheidung ein Absage­schreiben.

Den Vertrag müssen die Eltern innerhalb einer angegebenen Frist unterschrieben zurückgeben, da sonst der Anspruch auf den Betreuungs­­platz verfällt.

Wenn Eltern den Platz nicht mehr annehmen wollen (z. B. weil sie zwischen­­zeitlich eine anderweitige Betreuung haben), sind dem Verein die durch das Aufnahme­­verfahren entstandenen Kosten zu entrichten. Das Kinderhaus führt eine Warteliste für die Familien, die einen Platz beantragt haben, aber aufgrund begrenzter Platz­anzahl bisher keinen erhalten konnten.

Sobald ein Platz frei wird (z. B. durch Wegzug einer Familie oder durch Nich­tannahme einer Platzzusage), werden Kinder teilweise auch innerhalb eines Kinderhaus­­jahres aufgenommen Gruppen­­gestaltung.