Zusammen mit der Aufnahme Ihres Kindes im Kinderhaus oder der Schule gehen Sie die Verpflichtung ein, eine Sicherheitenstellung gegenüber der Sparkasse Langen-Seligenstadt in Höhe von 2.000 Euro pro Kind zu leisten.
Dafür stehen zwei Optionen zur Verfügung:
- Bürgschaft zugunsten des Vereins: Hier bürgen Sie persönlich für den Betrag in Höhe von 2.000 Euro. Solange der Verein die Raten der laufenden Kredite ordnungsgemäß bedient, fallen keinerlei Kosten oder Zinsen an.
- Verpfändung eines Kontoguthabens: Hierbei zahlt man 2.000 Euro auf ein gesondertes Sparkonto bei der Sparkasse Langen-Seligenstadt ein, welches zugunsten der laufenden Kredite des Vereins verpfändet wird. Es fallen keinerlei Kosten oder Gebühren an und man erhält den jeweils gültigen Zinssatz. Solange der Verein die Raten der laufenden Kredite ordnungsgemäß bedient, bleibt das Guthaben auf dem Konto bestehen und wird mit Austritt aus dem Verein wieder ausgezahlt.
Beide Optionen könen online auf der Webseite der Sparkasse Langen-Seligenstadt vorgenommen werden.